Ausstellungsregeln
B.4 – Richter
 
Teil B - Veranstaltung von Ausstellungen

 

B.4.1 – Einladung von Richtern, die von der WCF lizenziert sind
Jedes Mitglied der WCF darf zu seinen Ausstellungen nur lizenzierte WCF-Richter oder von der WCF lizenzierte Gastrichter einladen, die in der offiziellen WCF-Richterliste geführt werden. Ein schriftlicher Vertrag oder E-Mail-Schriftverkehr wird empfohlen.

 

B.4.2 – Einladung von Gastrichtern, die nicht von der WCF lizenziert sind
Jedes Mitglied der WCF darf zu seinen Ausstellungen nicht lizenzierte Gastrichter im Verhältnis zwei lizenzierte WCF-Richter oder WCF-lizenzierte Gastrichter
zu einem nicht lizenzierten Gastrichter einladen.

 

B.4.2-1 – Mindesten ein Richter aus einer anderen Region oder einem anderen Land
Auf internationalen Ausstellungen muss mindestens ein Richter von einem anderen Land oder einer anderen Region sein als das Land / Region, in welchem(r)
die Ausstellung durchgeführt wird.

 

B.4.3 – Bei nur zwei Richtern sind nur von der WCF lizenzierte Richter erlaubt.
In einer Ausstellung mit nur zwei Richtern müssen alle Richter von der WCF lizenziert sein.

 

B.4.3-1 – Mindestens zwei Richter müssen auf internationalen Ausstellungen richten
Bei internationalen Ausstellungen müssen mindestens zwei Richter richten.

 

B.4.4 – Vergütung der Auslagen, Verpflegung der Richter
Der einladende Verein muss dem eingeladenen Richter die Ausgaben für Anreise zur Ausstellung: Fahrkarten, Benzinkosten im Falle der Fahrt mit dem Auto, Unterbringung (Standardeinbettzimmer, nicht unter 3-Stern), wenn nötig, Fahrpreis des Taxis zum und vom Flughafen (zur und von der Bahnstation) im Wohnort
des Richters und im Ausstellungsort bezahlen, wenn der Verein den Richter nicht abholt oder zurückbegleitet, sowie die eingeladenen Richter mit Verpflegung
für Freitag, Samstag, Sonntag und wenn nötig Montag, inklusive Frühstück am Montag, versorgen.

 

B.4.5 – Die Vergütung muss vor der Best in Show erfolgen.
Der ausrichtende Verein muss dem Richter die Ausgaben vor der Best in Show am ersten Tag, spätestens vor der Best in Show am zweiten Tag abgelten.
Es gibt keine Ausnahmen. Richter haben das Recht, zur Best in Show nicht zu erscheinen, wenn der Verein ihnen die Vergütung nicht rechtzeitig bezahlt.

 

B.4.6 – Währung der Vergütung
Alle Auslagen werden in Euros oder in der Währung des Landes, wo der Richter wohnt, bezahlt.