Ausstellungslizenz, Ausstellungsgebühr,
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1.1.1 Daten, welche bei jedem Richter und Gastrichter angegeben werden müssen
Gemäß Ausstellungsregeln B.2.2 müssen für jeden Richter folgende Angaben gemacht:
Diese Daten müssen für jeden Richter angegeben werden, gleichgültig ob WCF-Richter, ob WCF-lizenzierter Gastrichter, oder ob Richter einer anderen Organisation.
Sind diese Angaben nicht vollständig im Lizenzantrag enthalten und liefert der veranstaltende Verein diese Daten nicht vollständig innerhalb einer bestimmten Frist, wird der betreffende Richter nicht in der Lizenz mitlizenziert und darf daher folglich auf dieser Ausstellung auch nicht richten. |
1.1.2 Suspendierte oder ausgeschlossene Richter dürfen nicht eingeladen werden
Es ist nicht erlaubt, Richter zu WCF-Ausstellungen einzuladen
Es erfolgt eine Überprüfung der Richter durch die Ausstellungskommission im Einvernehmen mit dem Exekutiv-Vorstand spätestens bei Erhalt der Lizenzkopie. Bei negativer Prüfung wird der Richter von der Lizenz gestrichen, dem veranstaltenden Verein dies mitgeteilt und die Lizenz nochmals ohne den betroffenen Richter ausgestellt. |
1.1.3 Einladung von Richtern für zwei 1-Tages-Ausstellungen, welche nicht alle Haarkategorien richten dürfen
Werden zwei aufeinander folgende 1-Tages-Ausstellungen organisiert und dafür Richter eingeladen, welche nicht für alle Haarkategorien lizenziert sind, muss auf dem Lizenzantrag genau angegeben werden, welche Haarkategorien an welchen dieser zwei Tage gerichtet werden, andernfalls kann keine Lizenz erteilt werden.
Dies wird auch genauso auf der Lizenz vermerkt. Siehe Lizenz.
Es kann nur für diejenigen Haarkategorien, für welche an beiden
Tagen unterschiedliche Richter eingeladen sind, 2 Zertifikate
geben.
Wir weisen darauf hin, dass es prinzipiell pro Tag nur 1
Zertifikat gibt. |
1.2 Änderung des Datums und/oder des Ortes einer Ausstellung
Siehe dazu auch Artikel B.2.6 der Ausstellungsregeln.
Änderungen des Datums bei bereits ausgestellten Ausstellungslizenzen sind in Anwendung des Artikels B.2.3 bis spätestens 6 Wochen vor der Ausstellung kostenlos möglich. D.h. es wird dieselbe C-Nummer verwendet.
Änderungen des Ortes bei bereits ausgestellten Ausstellungslizenzen sind nicht kostenlos möglich. D.h. die bereits verwendete C-Nummer verfällt und die volle Lizenzgebühr ist neu zu bezahlen. |
| 1.3 2-Tages-Ausstellungen, 3 1-Tages-Ausstellungen, etc.
Alle Ausstellungen der WCF sind entweder:
2-Tages-Ausstellungen mit nur einem Zertifikat und nur einer BIS müssen vom Vorstand genehmigt werden. Diese Genehmigung ist daher vor dem Lizenzantrag einzuholen und dem Lizenzantrag beizulegen.
3 1-Tages-Ausstellungen mit 3 Zertifikaten, an jedem Tag 1 Zertifikat, und 3 BIS müssen vom Vorstand genehmigt werden. Diese Genehmigung ist daher vor dem Lizenzantrag einzuholen und dem Lizenzantrag beizulegen.
Alle anderen Arten von Ausstellungen sind immer genehmigungspflichtig, daher ist vor dem Lizenzantrag die Genehmigung vom Vorstand einzuholen! |
2. Lizenz2.1 Daten der Richter
Jede Lizenz, die ausgestellt wird, enthält für jeden WCC-Richter folgende Angaben:
Die Richter werden auf der Lizenz wie folgt gekennzeichnet:
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2.2 Zählung der Richter bei der 2:1-Regel
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2.3 Richter auf zwei 1-Tages-Ausstellungen, welche nicht alle Haarkategorien richten dürfen
Bei zwei aufeinanderfolgenden 1-Tages-Ausstellungen wird auf der Lizenz genau vermerkt, welcher Richter an welchem Tag richtet.
Daher kann es für LH nur 1 Zertifikat am 1. Tag geben.
Nach den Ausstellungsregeln ist es möglich, Ausstellungen zu organisieren, bei denen nicht alle Haarkategorien vertreten sein müssen. |
2.4 Datum der Erst-Ausstellung einer Lizenz, Versionsnummer der Lizenz, Datum des Erhalts des 1. Lizenzantrages
Jede Lizenz enthält unterhalb ihres Ausstellungsdatums folgendes Datum:
Jede Lizenz enthält neben ihrem Ausstellungsdatum eine Versionsnummer, wenn die Lizenz nochmals ausgestellt wird.
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2.5 Streichung einer bereits ausgestellten Lizenz bei nicht-fristgerechter
Bezahlung des Mitgliedsbeitrages und/oder
Alle bereits
ausgestellten Lizenzen, sowohl des Hauptvereines, der für seine
Unterklubs verantwortlich ist, wie auch des betreffenden Unterklubs
werden zurückgenommen und gestrichen, wenn der jährliche
Mitgliedsbeitrag (betrifft auch den Mitgliedsbeitrag für einen
Unterklub!) nicht fristgerecht bezahlt wurde. |
2.6 Keine Lizenzierung von Ausstellungen von Unterklubs, wenn gegen den Hauptklub ein Disziplinarverfahren anhängig ist
Ist gegen einen
Hauptverein ein Disziplinarverfahren anhängig, oder wurde der
Hauptverein suspendiert oder ausgeschlossen, werden sowohl für den
Hauptverein, als auch für alle seine Untervereine keine
Ausstellungen lizenziert.
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2.7 Nachträgliche Streichung bereits lizenzierter Ausstellungen
Jede nachträgliche
Streichung einer bereits lizensierten und im Ausstellungskalender
eingetragenen Ausstellung durch die lizenzierenden Personen kann nur
mit schriftlicher Zustimmung des Vorstandes und auf Anweisung
erfolgen (eine email ist ausreichend). |
2.8 Keine weitere Lizenzierung von Ausstellungen für Klubs, deren Daten nicht vollständig angegeben sind
Für Klubs, die ihre
Daten nicht vollständig angegeben haben, wird nur einmal eine
Ausstellung lizensiert. Gleichzeitig erhält der Klub (Hauptverein)
eine strenge Verwarnung und Aufforderung, seine Daten zu
vervollständigen.
Diese Regelung gilt auch für Hauptvereine, bei deren Unterklubs die Daten unvollständig sind, da der Hauptverein für seine Unterklubs verantwortlich ist. |
3. Joint-Shows
Wird aktualisiert. |
4. C-Nummer muss auf dem Lizenzantrag angegeben werden
Die Beantragung der Ausstellungslizenzen ist ab 01.01.2007 nach folgendem Schema auszuführen:
Möglichkeit 1
Möglichkeit 2
In der Regel wissen Sie zu Beginn des Jahres, wie viele Ausstellungen Sie haben werden. Sie können dann die Gebühren für alle geplanten Ausstellungen, gleichzeitig mit Ihrem Mitgliedsbeitrag zahlen und Bankgebühren sparen. |
5. Ausstellungsgebühr
Für jede
1-Tages-Ausstellung von zwei aufeinanderfolgenden
1-Tages-Ausstellungen muss ab dem 01.01.2009 die volle Lizenzgebührbezahlt werden.
Diese Regelung gilt natürlich auch für 3 1-Tages-Ausstellungen, dann erhalten Sie 3 C-Nummern und 1 Lizenznummer. |
6. Archivierung des Schriftverkehrs zu den Lizenzen
Der gesamte
Schriftverkehr, die Lizenzen einer Ausstellung betreffend, wird bis
1 Jahr nach einer Ausstellung archiviert, wenn vom Gesetz nicht
anders gefordert. |
7. Strafgebühr
Die Strafgebühr bei Nicht-Einhaltung der Regeln beträgt Euro 200.-
Dies wird ab sofort auch so auf der Lizenz vermerkt. |
8. Gegenzeichnung von Richterberichten
Wird eine Katze in 2
verschiedenen Ausstellungen vom selben Richter gerichtet, ist eine
Gegenzeichnung des Richterberichts durch einen anderen Richter
möglich, welcher auf dieser Ausstellung richtet und für die
betreffende Haarkategorie lizensiert ist.
Wenn nicht anders angegeben, sind alle Regelungen sofort in Kraft. |