B.8.1 – Das WCF-Emblem ist verpflichtend in der Ausstellungshalle.
In der Ausstellungshalle (auf der Bühne) muss das Emblem der WCF in einer Größe von nicht weniger als 120 x 120 cm angebracht werden. Jede Farbe ist
erlaubt, aber Grün wird empfohlen.
B.8.2 – Verwendung des WCF-Logos in den Dokumenten
Jeder ausrichtende Verein muss seine Mitgliedschaft in der WCF sichtbar machen, indem er das WCF-Logo in seinen Dokumenten, Plakaten, Meldeformularen, Richterberichten, am Informationstisch und auf der Bühne verwendet.
B.8.3 – Keine Verwendung des WCF-Emblems für nicht registrierte Unterklubs
Unterklubs, die nicht bei der WCF registriert sind, dürfen das WCF-Emblem nicht benutzen.
B.9 – Ausstellungskataloge und Protokolle
B.9.1 – Eine Katalogseite muss für die WCF verwendet werden.
Alle Ausstellungskataloge müssen eine Seite haben, welche für die WCF verwendet wird und Name und Adresse der Vorstandsmitglieder enthält.
B.9.2 – Kataloge und Ergebnisliste müssen an die WCF gesendet werden.
Um die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren, müssen ausrichtende Vereine und Unterklubs den Ausstellungskatalog, eine Kopie der Ergebnisliste 10 Tage nach
der Ausstellung an die WCF senden. Es gilt das Datum des Poststempels.
B.9.3 – Russische Vereine: Katalog und Protokolle müssen an den 2. Vizepräsidenten gesendet werden.
Russische Vereine und Unterklubs müssen diese Unterlagen an den 2. Vizepräsidenten der WCF senden (oder an das Mitglied der Ausstellungskommission, das
für Russland verantwortlich ist).
B.9.4 – Vereine anderer Länder: Katalog und Protokolle müssen an den 1. Vizepräsidenten gesendet werden.
Vereine anderer Länder müssen diese Unterlagen an den 1. Vizepräsidenten der WCF senden (oder den Vorsitzenden der Ausstellungskommission).
B.9.5 – Geldstrafe bei Nicht-Einsendung der Unterlagen
Weitere Ausstellungen des Vereins werden nicht lizenziert, bevor die Ausstellungspapiere nicht eingelangt sind. Weigert sich der Verein, die Ausstellungs-
papiere einzusenden, wird dies als Regelverletzung angesehen und mit einer Geldstrafe bestraft. Weitere Ausstellungen des Vereins werden nicht lizenziert,
bevor die Strafe nicht bezahlt ist.
B.9.6 – Ausstellungsdokumente nicht registrierter Unterklubs werden nicht anerkannt.
Alle Ausstellungsdokumente von Unterklubs, die nicht bei der WCF registriert sind, werden nicht anerkannt.
B.10 – Rauchverbot
B.10.1 – Rauchverbot in Ausstellungsräumen
Rauchen in jedem Ausstellungsraum, sowie auch in Seminarräumen usw. (wo sich Katzen befinden) ist streng verboten. |