1. Anerkennung neuer Rassen
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1.1 |
Anerkennung nur durch Beschluss der Generalversammlung
möglich |
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Eine neue Rasse kann nur durch Abstimmung der
Generalversammlung nach Anhörung der Richterkommission
anerkannt werden. |
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1.2 |
Erforderliche Unterlagen |
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Der beantragende Verein sendet an das Generalsekretariat zur
Weiterleitung an den Obmann der Richterkommission folgende
Unterlagen:
- Bericht über die Entstehung, Geschichte, Genetik und
Zuchtrichtlinien der Rasse
- Standardentwurf
- Ahnentafeln
- Bilder von Tieren, auf denen einzelne Körperteile klar
zu erkennen sind
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1.3 |
Anerkennungsausstellung |
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Als weitere Voraussetzung muß eine Anerkennungsshow
durchgeführt werden. Hierzu ist ein Vorschlag für Ort und
Zeitpunkt dieser Show ebenfalls den Unterlagen beizufügen.
Der Obmann der Richterkommission ernennt zwei Mitglieder, die
an der Anerkennungsshow teilnehmen werden.
In der Anerkennungsshow muß der Verein mindestens 15 Katzen
beiden Richtern vorstellen, wobei die Katzen eine vollständige
4-Generationen-Ahnentafel haben müssen. Mindestens 7 Katzen
müssen eine Ahnentafel mit mindestens 3 Generationen Reinzucht
haben. |
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1.4 |
Bericht über die Anerkennungsausstellung |
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Die anwesenden Mitglieder der Richterkommission bewerten die
Tiere schriftlich und berichten dem Obmann der
Richterkommission nicht später als einen Monat nach der
Anerkennungsshow. Dem Bericht ist ein überarbeiteter
Standardentwurf beizufügen. |
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1.5 |
Genehmigung des Standards |
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Der endgültige Standard wird in einer Sitzung der
Richterkommission genehmigt und der Generalversammlung zur
Abstimmung vorgeschlagen. |
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2. Anerkennung neuer Farbenvarietäten zu bestehenden Rassen
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2.1 |
Anerkennung nur durch Beschluss der Generalversammlung
möglich |
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Eine neue Farbvarietät zu einer bestehenden Rasse kann nur
durch Abstimmung der Generalversammlung nach Anhörung der
Richterkommission anerkannt werden. |
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2.2 |
Erforderliche Unterlagen |
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Der beantragende Verein sendet an das Generalsekretariat zur
Weiterleitung an den Obmann der Richterkommission folgende
Unterlagen:
- Bericht über die Entstehung, Geschichte, Genetik und
Zuchtrichtlinien der Farbvarietäten;
- Beschreibung der Farbvarietäten, oder Bezeichnung der
Farbvarietäten gemäß der bestehenden Farbliste;
- Ahnentafeln;
- Bilder von Katzen, auf denen die Farbvarietäten klar zu
erkennen sind.
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2.3 |
Anerkennungsausstellung |
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Als weitere Voraussetzung muß eine Anerkennungsshow
durchgeführt werden. Hierzu ist ein Vorschlag für Ort und
Zeitpunkt dieser Show ebenfalls den Unterlagen beizufügen.
Der Obmann der Richterkommission ernennt zwei Richter, die
an der Anerkennungsshow teilnehmen werden.
In der Anerkennungsshow muß der Verein mindestens 15 Katzen
beiden Richtern vorstellen, wobei die Katzen eine vollständige
4-Generationen-Ahnentafel haben müssen. |
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2.4 |
Bericht über die Anerkennungsausstellung |
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Die anwesenden Richter bewerten die Katzen schriftlich und
berichten dem Obmann der Richterkommission nicht später als
einen Monat nach der Anerkennungsshow. Dem Bericht ist, falls
erforderlich, eine überarbeitete Beschreibung der
Farbvarietäten beizufügen |
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2.5 |
Genehmigung des Beschreibung der Farbvarietäten |
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Die endgültige Beschreibung der Farbvarietäten wird in einer
Sitzung der Richterkommission genehmigt, und die Anerkennung
der Farbvarietäten wird der nächsten Generalversammlung zur
Abstimmung vorgeschlagen. |
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