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Einführung

Derzeit besteht die WCF aus mehr als 540 Einzelorganisationen, verteilt über die ganze Welt, auch in den Vereinigten Staaten.
Die WCF ist in Deutschland als internationale Organisation beim zuständigen Registergericht eingetragen.
Die WCF nimmt an den Konsultationen des Europa-Parlaments in Strasbourg teil und hat Mitverantwortung bei der Entwicklung der Tierschutzgesetzgebung im Rahmen von Arbeitskreisen und parlamentarischen Anhörungen. Ein WCF-Mitglied - unabhängig ob Club oder Organisation - ist in seiner Geschäftstätigkeit unabhängig.

Die Verantwortung der WCF liegt bei:

  • Internationale Zwingerschutzeintragung
  • Ausbildung, Training und Prüfung internationaler Richter
  • Standardfestlegung der Rassen
  • Erstellung von Ausstellungsregeln und -klassen
  • Knüpfung internationaler Kontakte
 

Generelle Informationen

WCF lizenzierte Richter werden nach internationalen Richtlinien ausgebildet. WCF Richter müssen sich stets an bestimmte Vorschriften halten.
Die WCF hat nur Examen für eine gesamte Haarkategorie. Der einladende Club wird auf dem Ausweis die bestätigten Haarkategorien prüfen. Nur für die auf dem Ausweis angegebenen Haarkategorien darf der WCF-Richter eingesetzt werden. Die Haarkategorien sind angegeben als LH, SLH, SH (KH), SOSH (SOKH) und AB für alle Rassen in der letzten Zeile des Ausweises. Wenn etwas nicht übereinstimmt, wenden Sie sich bitte zur Klärung direkt an die Geschäftsstelle.

Ehrenkodex

WCF lizenzierte Richter erhalten Rückerstattung der Kosten für Hotel, Verpflegung und Reisekosten sowie üblicherweise ein Richtergeschenk nach Ermessen des Clubs, wenn sie richten. Die Richtertätigkeit wird mit Euro 75,- pro Tag vergütet. Es ist verboten, zusätzlich Gebühren je Katze zu verlangen. Verstöße gegen diese Regeln werden von den Organisationen an die WCF gemeldet, betroffene Richter werden sofort suspendiert.

Hinweis für alle lizenzierten Richter

Die Richter haben die Verpflichtung, selbst auf die Gültigkeitsdauer bzw. den Ablauf ihrer Lizenz zu achten. Bei Ablauf ist die Lizenz zurückzugeben. Ein neuer Antrag, der vom eigenen Verein abgestempelt werden muss, ist - zusammen mit einem Passfoto - und dem Nachweis über die gezahlten Gebühren von zur Zeit EUR 20,- für eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren an die Geschäftsstelle der WCF zu senden. Die Ausstellung des Ausweises erfolgt dann umgehend.

 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
WCF e.V. Konto:
Commerzbank Essen AG
45276 Essen, Kaiser - Otto - Platz 9
BLZ: 360 400 39 Kto.Nr.: 430 301 200
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Bitte benutzen Sie für Überweisungen innerhalb der EU unbedingt das Formular „EU-Standard-Überweisung“, weil anderenfalls Extrakosten für Sie anfallen!

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