Einführung
Derzeit besteht die WCF aus mehr als 540 Einzelorganisationen,
verteilt über die ganze Welt, auch in den Vereinigten Staaten.
Die WCF ist in Deutschland als internationale Organisation
beim zuständigen Registergericht eingetragen.
Die WCF nimmt an den Konsultationen des Europa-Parlaments in
Strasbourg teil und hat Mitverantwortung bei der Entwicklung
der Tierschutzgesetzgebung im Rahmen von Arbeitskreisen und
parlamentarischen Anhörungen. Ein WCF-Mitglied - unabhängig ob
Club oder Organisation - ist in seiner Geschäftstätigkeit
unabhängig.
Die Verantwortung der WCF liegt bei:
- Internationale Zwingerschutzeintragung
- Ausbildung, Training und Prüfung internationaler Richter
- Standardfestlegung der Rassen
- Erstellung von Ausstellungsregeln und -klassen
- Knüpfung internationaler Kontakte
|
Generelle Informationen
WCF lizenzierte Richter werden nach internationalen
Richtlinien ausgebildet. WCF Richter müssen sich stets an
bestimmte Vorschriften halten.
Die WCF hat nur Examen für eine gesamte Haarkategorie. Der einladende
Club wird auf dem Ausweis die bestätigten Haarkategorien
prüfen. Nur für die auf dem Ausweis angegebenen Haarkategorien
darf der WCF-Richter eingesetzt werden. Die Haarkategorien sind
angegeben als LH, SLH, SH (KH), SOSH (SOKH) und AB für alle
Rassen in der letzten Zeile des Ausweises. Wenn etwas nicht
übereinstimmt, wenden Sie sich bitte zur Klärung direkt an die
Geschäftsstelle.
Ehrenkodex
WCF lizenzierte Richter erhalten Rückerstattung der Kosten
für Hotel, Verpflegung und Reisekosten sowie üblicherweise ein
Richtergeschenk nach Ermessen des Clubs, wenn sie richten. Die
Richtertätigkeit wird mit Euro 75,- pro Tag vergütet. Es ist verboten,
zusätzlich Gebühren je Katze zu verlangen. Verstöße gegen
diese Regeln werden von den Organisationen an die WCF gemeldet,
betroffene Richter werden sofort suspendiert.
Hinweis für alle lizenzierten Richter
Die Richter haben die Verpflichtung, selbst auf die
Gültigkeitsdauer bzw. den Ablauf ihrer Lizenz zu achten. Bei
Ablauf ist die Lizenz zurückzugeben. Ein neuer Antrag, der vom
eigenen Verein abgestempelt werden muss, ist - zusammen mit
einem Passfoto - und dem Nachweis über die gezahlten Gebühren
von zur Zeit EUR 20,- für eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren
an die Geschäftsstelle der WCF zu senden. Die Ausstellung des
Ausweises erfolgt dann umgehend. |